1 Massnahm1 Maßnahmen zur Umsetzung bis 2027 Vertrag-Radentscheid_Auerswald
1) Vereinbarte Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, die bis 2027 umgesetzt werden sollen

Karte © Radentscheid Freising

 

1. Maßnahmen, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt sind

Die einzelnen Maßnahmen sind in der oben stehenden Abbildung für die Kernstadt visualisiert

Hierunter fallen Maßnahmen, die von Seiten der Stadtverwaltung bereits in aktiver Planung sind und deren Umsetzung in eigener Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegen. Ein Großteil wurde bereits im „Runden Radltisch“ vorgestellt und besprochen. Bei einer Umsetzung der unten genannten Maßnahmen sind entsprechende Gesetze (z. B. StVO) sowie Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) in ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen (siehe hierzu auch § 3).

1.1. Einrichtung Fahrradstraßen und -zonen
1.2. Anpassung bestehender Fahrradstraßen
1.3. Markierungsarbeiten
1.4. Bauliche Maßnahmen
1.5. Verkehrsrechtliche Themen
1.6. Fahrradabstellanlagen

Detaillierte Vorstellungen der einzelnen Maßnahmen

(entsprechend der Legende in der Abbildung)

Fahrradstraßen

Neu gewidmet werden sollen folgende Verbindungen als Fahrradstraßen (bis auf Korbinanbrücke – dort weiterhin „Linienbus frei“ wird weiterhin „Anlieger frei“ gelten):

  • Als wichtige Verbindung von vom östlichen Neustift nach Lerchenfeld und zum Bahnhof die Parkstraße bis zum Wertstoffhof (Anlieger frei), weiter dann die  Schießstättstraße und der nördliche Teil der Erdinger Straße (von der Unterführung am Bahnposten 15 bis zur Luitpoldstraße sowie die Korbianbrücke)
  • Der kurze „Durchstich“ von der Angerstraße zur  Münchner Straße
  • Die Feldfahrt als Verbindung [von der Gartenstraße oder Weihenstefan Vötting] nach Pulling bzw. dann auch weiter entlang der Bahntrasse Richtung Neufahrn in Teilbereichen (bis zur Westtangente)
  • In Vötting die Bachstraße als Verbindung zum Vöttinger Weiher und zum Sportplatz
  • (nicht im Kartenausschnitt – vgl. Karte für die Ortsteile) in Pulling als Teil der Radwegeverbindung Richtung Neufahrn das Wohngebiet um die Dürnecker Straße (= Fahrradzone)

Schutzstreifen / Radfahrstreifen

An wichtigen Radverbindungen des Hauptnetzes von Fahrradrouten in Freising nach dem Mobilitätskonzepts von 2019 (sowie der „Landshuter Straße“, der „Kölblstraße“ und „Gute Änger“ als Teil des Erschließungsnetzes) sollen dort, wo es relativ schnell umsetzbar erscheint und die Straßenquerschnitte dies erlauben, in den nächsten Jahren Radfahrstreifen oder zumindest Schutzstreifen von der Kfz-Fahrbahn abmarkiert werden.

Anmerkung:
Radfahrstreifen (durchgezogene Linie): rechtlich wie ein eigenständiger Radweg anzusehen. Darf nicht von Kfz befahren werden.
Schutzstreifen (gestrichelte Linie): Im Begegnungsverkehrs (z. B. bei der Begegnung von zwei Bussen oder in Notfällen) kann bei Bedarf und ohne Radfahrer:innen zu gefährden die Trennlinie kurz auch überfahren werden. Halten und Parken von Kfz auf Schutzstreifen ist verboten.

  • Mainburger Straße: zwischen der „Korbinankreuzung“ (General-von-Nagel-Straße) und der Alois-Steinecker-Straße sollen beidseitig eigenständige Radverkehrsanlagen angelegt werden. Die Detailplanung mit der konkreten Ausgestaltung ist (Stand 2/2022) noch in der [fortgeschrittenen] Diskussion.
  • Mainburger Straße: in der Fortführung stadtauswärts bis zur Rotkreuzstraße für die Radfahrer:innen zu den dort liegenden Schulen und zum Krankenhaus soll bergauf ein einseitiger Schutzstreifen angelegt werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts sind bei einem Kfz-Zwei-Richtungsverkehr hier keine weitergehenden Berücksichtigungen der Belange von Radfahrer:innen möglich. Allerdings sollen alternative Angebote für Radfahrer:innen in den Planungen bis 2027 berücksichtigt werden:
    1) Widmung der Lankesbergstraße als Fahrradstraße zur Umfahrung des „Mainburger Berges“
    2) Schaffung einer Durchfahrtmöglichkeit durch das Krankenhausgelände im Zuge der Bauleitplanung
    3) Sobald nach einer StVO-Novellierung die Einführung von Tempo 30 möglich wird, soll dies für die Mainburger Straße zur Erhöhung der  Sicherheit für Radfahrer:innen geprüft werden.
  • Landshuter Straße: Anlage von Schutzstreifen von der Korbiankreuzung (dort eigentlich zunächst noch General-von-Nagel-Straße) bis zur Wendelinstraße (Getränkemarkt kurz vor dem Landratsamt). Mit enthalten in diesem Punkt ist auch eine entsprechende „Entschärfung“ der sog. Korbiniankreuzung (General-von-Nagel mit Mainburger Straße), so dass diese für Radfahrer:innen entsprechend sicherer und leichter zu überqueren ist. 
    Aktueller Stand der Planungen ist nach unserem Kenntnisstand, dass für Fahrradfaher:innen eine eigene Spur angelegt werden soll, so dass sie an den Kfz vorbei bis zur Ampel vorfahren können. Dort soll
    auch ein vorgezogener Aufstellbereich realisierten werden, so wie er bereits an der Ismaninger Straße realisiert ist.
  • Kölblstraße: Anlage von beidseitigen Schutzstreifen(mit kleiner Ausnahme kurz vor der Einmündung in die Dr.-von-Daller-Straße)
  • Vöttinger Straße: Die Verlängerung der teilweise bereits bestehenden  Schutzstreifen an der Vöttinger Straße bis zur Karlwirtkreuzung wird überprüft und – sofern der Stadtrat dem nicht widerspricht – angelegt. Dabei ist in der konkreten Ausgestaltung nach Vorgaben der Stadt allerdings die Leistungsfähigkeit der Karlwirtkreuzung zu berücksichtigen. Anmerkung: auch hier ist die Umgestaltung der sog. Karlwirtkreuzung (Vöttinger Straße mit Johannisstraße/Wippenhauser Straße) mit enthalten.
    Aktueller Stand der Planungen ist nach unserem Kenntnisstand, dass der Schutzstreifen aus der Vöttinger Straße kommend bis zur Kreuzung verlängert wird und dann auch ein vorgezogener Aufstellbereich realisiert wird, so wie er bereits an der Ismaninger Straße realisiert ist. 
  • Wippenhauser Straße: Der Abschnitt zwischen der Karlwirtkreuzung und der Kammergasse (Höhe AOK)  ist Teil der wichtigen Radwegeverbindung zu den Schulen an der Wippenhauser Straße und gleichzeitig Teil des Angebots einer Innenstadtumfahrung für Radfahrer:innen über die Kammergasse. Dementsprechend sollen dort Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen angelegt werden.
  • Prinz-Ludwig-Straße: Diese ist im Mobilitätskonzept 2019 als Teil einer Hauptroute für Radfahrer:innen ausgewiesen worden. Aufgrund des Straßenquerschnitts können (bei Aufrechterhaltung des 2-Richtungsverkehrs für die Busse) keine beidseitigen Schutzstreifen angelegt werden. Zumindest bergauf soll ab der Kreuzung Haydstraße (Höhe Finanzamt) bergauf (stadtauswärts) ein einseitiger Schutzstreifen angelegt werden.
  • Gute Änger: Wichtige Ost-West Querung im Süden Lerchenfelds und Anbindung an die Savoyer Au sowie Teil des Schulwegs zur Realschule Gute Änger und zur Montessori-Schule. Der dort teilweise bereits bestehende Schutzstreifen soll möglichst beidseitig bis zur Erdinger Straße verlängert werden.
    Dabei ist allerdings entsprechend den Vorgaben der Stadt die Parkraumsituation zu berücksichtigen und Alternativstandorte für entfallende Stellplätze zu prüfen. 

Sonstiges

Hier sind in der Kartenskizze eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen zusammengefasst:

  • Erdinger Straße: Diese stellt eine wichtige Raderschließungsroute für Lerchenfeld dar und wurde bereits im Mobilitätskonzept von 2019 zum Fahrrad-Hauptnetz erklärt. Hier sollen von der Ismaninger Straße (Korbinianbrücke/Isar) bis zur Lantpertstraße je nach Möglichkeit für eine durchgängige sichere Befahrbarkeit je nach Möglichkeit Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder  gemeinsame Geh- und Radwege geschaffen werden (aufgrund des Mixes in der Kartendarstellung unter „Sonstiges“ subsummiert.
  • Kreuzung Erdinger Straße / Amselstraße / Gute Änger: Errichtung einer Lichtsignalanlage zum sicheren Überqueren der Erdinger Straße insbesondere für den Schülerverkehr von und zu den Schulen in der Guten Änger (Realschule und Montessori Schule)
  • Johannisstraße: Zumindest im Bereich kurz vor der Karlwirtkreuzung soll die Situation für Radfahrer:innen etwas verbessert werden. Im Zuge der – allerdings durchaus umstrittenen – Planungen für eine Umgestaltung des sog. Johannisparks (Bushaltestelle auch für Touristenbusse) soll auf der östlichen Seite nördlich der Bücke über die Mossach ein gemeinsamer bzw. getrennter Fuß-/Radweg geschaffen werden.
  • Wippenhauser Straße: Im mittleren Teil der Wippenhauser Straße (zwischen Haydstraße und Lange Point) soll ein überfahrbarer Fahrbahntrenner erstellt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein zu enges Überholen von Radfahrer:innen durch Kfz zu verhindern. Kombiniert könnte dieses nach Ansicht des Radentscheid ggf. mit einem 2020 neu eingeführten Verkehrszeichen (StVO Zeichen 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge), das in ähnlichen Situation z. B. bereits in Stuttgart angewandt worden ist.)
  • Isarstraße (Hochtrasse / Brücke): Im Zuge der sowieso anstehenden Sanierung der sog. Hochtrasse, d. h. der Autobrücke über die Isar in der Kernstadt soll nicht der aktuell (zu schmale) Radfahrstreifen verbreitert werden. Vielmehr ist vorgesehen, dass wieder zwei volle Fahrspuren für den Kfz-Verkehr entstehen. Als Ausgleich soll durch eine Verbreiterung der „Brückenkappen“ der jetzige Gehweg verbreitert und zu einem gemeinsamen Geh-/Radweg werden. Die Vertreter:innen des Radentscheids Freising haben die Aufnahme dieser Maßnahme in den Vertrag als Teil des Gesamtpaketes akzeptiert. Die mit dieser Lösung verbundenen Mehrkosten für die Brückensanierung wären überflüssig gewesen, wenn der bisherige Radfahrstreifen auf 2,30 m verbreitet und als geschützter Radfahrstreifen angelegt worden wäre (bei nur jeweils einer Fahrspur für den Kfz-Verkehr, so wie es aktuell kapazitär durchaus auszureichen scheint).
  • Griesfeldstraße (Vötting): Diese soll im unteren Teil (zwischen zwischen Gregor-Mendel-Straße und Hohenbachernstraße zu einer Einbahnstraße (mit Radverkehr in Gegenrichtung frei) werden, um die Sicherheit für Radfahrer:innen  – insbesondere auch für die Schüler:innen der Grundschule Vötting – zu verbessern. 
  • In der bereits bestehenden „Fahrradstraße Kulturstraßewerden zur weiteren Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs Einbahnstraßenoptionen (Radfahrer frei) geprüft. Gleichzeitig soll auch die Gefährdung durch Seitenparker überprüft werden.
  • In der bereits bestehenden Fahrradstraße „Alte Poststraße“ soll ebenfalls die Markierung der Stellplätze für Seitenparker überprüft werden. geprüft werden. Auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung soll geprüft werden, um einerseits den Anwohner:innen weiterhin das Parken zu ermöglichen, aber „Fremdparken“ zu vermeiden.
  • General-von-Stein-Straße / Weinmillerstraße: Ausweisung als Tempo 30 Zone (nach Fertigstellung der dort liegenden Schule im sog. „Steinpark“)
  • (nicht im Kartenausschnitt – vgl. Karte für die Ortsteile)
    Pulling – Fahrradroute entlang der Bahnlinie:
    Der bestehende (landwirtschaftliche) Wirtschaftsweg von Pulling in Richtung Neufahrn entlang der Bahnlinie soll baulich aufgewertet und für den Radverkehr besser befahrbar werden. 

Radabstellanlagen

  • P+R Parkplatz Freising: Am P+R Parkplatz (Bahnhof Freising, Seite zur Isar hin) sollen die bestehenden – schon etwas in die Jahre und etwas herunter-gekommenen – Fahrradabstellanlagen durch neue ersetzt und zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. 
  • Luitpoldanlage: Damit die Besucher:innen der Luitpoldhallen und der Eishalle (endlich) ihre Fahrräder sicher abstellen können, sollen dort (ggf. sogar überdachte) Fahrradabstellanlagen errichtet werden. 
  • (nicht im Kartenausschnitt – vgl. Karte für die Ortsteile)
    P + R Pulling:
    Auch am S-Bahn-Haltepunkt Pulling
    sollen die älteren, bereits bestehenden Fahrradständer ersetzt werden und zusätzliche Fahrradabstellanlagen (mit Überdachung) errichtet werden