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4) Vereinbarte Optionen für die Einführung von Tempo 30 nach einer entsprechenden StVO-Änderung
Karte © Radentscheid Freising
4. Geschwindigkeitsreduzierungen
Die einzelnen Maßnahmen sind in der oben stehenden Abbildung für die Kernstadt visualisiert
Eine weitere Möglichkeit die subjektive und objektive Sicherheit für den Radverkehr zu steigern, besteht in Geschwindigkeitsreduzierungen. Die StVO gibt hierbei einen engen Rahmen für die Ausweisung von Tempo 30-Zonen bzw. streckenweisen Begrenzungen auf 30 km/h vor.
Sollte sich die Rechtsgrundlage für die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ändern, so prüft die Stadt unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung der Sicherheit von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen auf Basis der dann geltenden Regelungen eine großräumige Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit. Belange des ÖPNV sind dabei zu berücksichtigen. Grundlage für geeignete Straßenzüge für die Ausweisung von Tempo 30 ist die Anlage 5.
Vorstellung der Straßen, für die nach einer Änderung der StVO die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung überprüft werden soll
Die Diskussion um die Schaffung von weniger restriktiven Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 innerorts hat erst nach der Formulierung des Begehrenstextes an Dynamik gewonnen. Insbesondere durch eine Initiative des Deutschen Städtetags im Juli 2021 ist das Thema aktuell virulent. Im Koalitionsvertrag vom Herbst 2022 wird formuliert, dass „Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“ sind, so „dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden“ können. Zwar wurde die Initiative im Herbst 2022 zwar nicht direkt im Koalitionsvertrag benannt, gleichwohl zielen die Formulierungen im Auch der Bundesverkehrsminister hat sich im Januar 2022 positiv auf die Initiative des deutschen Städtetags reagiert und erklärt, er wolle es den Kommunen erleichtern, Tempo 30 einzuführen.Sobald die entsprechende Vorgaben also verändert sind, ist die Stadt Freising vorbereitet, die neu geschaffenen Möglichkeiten auch in ihrem Wirkungsbereich entsprechend zu nutzen.
In den Vertrag konnten folgende Straßen zur Überprüfung aufgenommen werden:
Es handelt sich dabei um Straßen, die laut Mobilitätskonzept von 2019 zum Hauptnetz und Erschließungsnetz für Radfahrer:innen zählen, in denen aber aufgrund der Fahrbahnbreite keine durchgängigen eigenen Radwege geschaffen werden können. Durch die Ausweisung als Tempo 30 Straßen kann hier zumindest durch die Geschwindigkeitsreduzierung die Sicherheit für Radfahrer:innen etwas erhöht werden. Als weitere ergänzende Maßnahmen könnte sich der Radentscheid Freising auch die Markierung mit Fahrradpiktogrammen (sog. Sharrows) vorstellen.
Innenstadtumfahrungen
- West: Johannisstraße / Saarstraße / Wippenhauser Straße
- Süd: Münchner Straße (nördlich der Bahnlinie) / Ottostraße / Dr.-von-Daller-Straße
Weststadt
- Gartenstraße (Ostteil)
- Angerstraße (Ostteil)
- Gutenbergstraße
Weihenstephan
- Vöttinger Straße
- Thalhauser Straße
- Weihenstephaner Berg
- Liesel-Beckmann-Straße
Lerchenfeld
- Ismaninger Straße
- Erdinger Straße
- Katharina-Mair-Straße
- Jagdstraße
Nordstadt-Eichenfeld
- Wippenhauser Straße
- Prinz-Ludwig-Straße
- Rotkreuzstraße
- Biberstraße
- Veit-Adam-Straße
- Bourdonstraße
- Haindlfinger Straße
- Wallbergstraße
Neustift
- General-von-Nagel-Straße
- Landshuter Straße
- Wendelinstraße
- Kölblstraße
In den Ortsteilen
(nicht im Kartenausschnitt; vgl. Karte für die Ortsteile)
- Attaching: Dorfstraße
- Tuching: Tuchinger Straße
- Waldsiedlung
(nördliche Ost-West-Verbindung) - Haindlfing: Alter Berg
- Vötting: Giggenhauser Straße
(bis Abzweig nach Hohenbachern) - Hohenbachern: Moosgasse & Ortsstraße
- Achering: Kirchenpoint, Weiherstraße, Milanweg (Durchfahrtsroute)
UPDATE vom 8. Februar 2022:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Stadtrates hat auf seiner Sitzung am Montag, den 7. Februar 2022 einem Antrag der ÖDP-Fraktion teilweise zugestimmt.