Bürgerbegehren Radentscheid
Die Unterschriftensammlung ist inzwischen abgeschlossen. Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Sind Sie dafür, dass die Stadt Freising
- die untenstehenden fünf Ziele für einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr kontinuierlich und verkehrspolitisch vorrangig verfolgt,
- indem sie diese entweder durch geeignete Maßnahmen bis zum Jahr 2025 weitestgehend umsetzt oder bei Maßnahmen, die einer Plangenehmigung oder Planfeststellung bedürfen, bis zum Jahr 2025 die Antragsunterlagen ausarbeitet und einreicht,
- wobei diese Maßnahmen prioritär durch Umwidmung von Kfz-Fahrspuren oder -Parkplätzen und ggf. auch zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs umgesetzt werden sollen, in der Regel aber nicht auf Kosten des Stadtgrüns oder der Flächen für den Fußverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr?
Ziele
1. Qualität von Radwegen
An für den Radverkehr gewidmeten Gemeindestraßen mit hohem Kfz-Aufkommen oder zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h gibt es baulich geschützte Radwege. Diese haben eine nutzbare Mindestbreite von 2,30 Meter pro Fahrtrichtung, zuzüglich seitlicher Sicherheitsabstände,sowie eine durchgehend ebene und eingefärbte Oberfläche ohne Bordsteinkantenund sind baulich so gestaltet, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.
2. Durchgängiges, leistungsfähiges Radvorrangnetz
Ein lückenloses Netz aus optisch hervorgehobenen Rad-Vorrangrouten verbindet alle Stadtbezirke, etwaige Radschnellwege und wichtige Orte des öffentlichen Lebens (z.B. Bahnhof, Campus Weihenstephan, Stadt- und Ortstteilzentren). Als Grundlage dient das Ziel-Netz Radverkehr des Mobilitätskonzept Freising mit seinen Haupt-, Erschließungs- und Innenstadt-Routen. Unter Rad-Vorrangrouten sind zusammenhängende Radverkehrsanlagen mit ebenen Oberflächen zu verstehen, die kurze Fahrtzeiten mit geringem Zeitverlust und wenigen Stopps sowie ein hohes Radverkehrsaufkommen ermöglichen.
3. Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen
Gemeindestraßen sind an Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten baulich so gestaltet, dass freie Sichtbeziehungen für und auf den Radverkehr gegeben sind sowie Kraftfahrzeuge möglichst nur langsam abbiegen können. Radwege sind dort an Ampeln baulich so gestaltet, dass eine Fahrradampel mit Gelbphase möglich ist und ausreichend große Aufstellflächen vorhanden sind. Bei der Querung von nicht-bevorrechtigten Straßen oder Ein- und Ausfahrten werden sie ohne Höhenveränderung
weitergeführt.
4. Radschnellwege für den Pendelverkehr
Trassen für überörtliche Radschnellwege sind entwickelt und deren Weiterführung ist im Dialog mit dem Landkreis bzw. den Nachbargemeinden entsprechend vorangetrieben worden.
5. Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten
Im gesamten Stadtgebiet sind gut zugängliche Abstellmöglichkeiten vorhanden, an denen Fahrräder stabil angeschlossen werden können. Diese bieten auch Platz für Lastenräder und Kinderanhänger. Wichtige Orte des öffentlichen Lebens (siehe Ziel 2.) haben Abstellanlagen, die möglichst vor Diebstahl, Vandalismus und Witterung schützen. Angebote wie Reparatur- und Lademöglichkeiten sowie Gepäckaufbewahrung sind dort vorhanden.
Begründung
Die Stadt Freising unternimmt aus unserer Sicht zu wenig für die Sicherheit und die Förderung des Radverkehrs. Die oben stehenden fünf Ziele sollen alle durch Maßnahmen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Freising umgesetzt werden. Diese sind aus unserer Sicht gut für die Entwicklung Freisings, weil:
- dadurch mehr Sicherheit für Radfahrende entsteht, damit stressfreies und bequemes Radfahren ermöglicht wird und insbesondere Kinder, Senior*innen und weniger
erfahrene Radler*innen geschützt werden; - das Fahrrad ein flächeneffizientes Verkehrsmittel ist und damit der knappe öffentliche Raum in einem wachsenden Oberzentrum entlastet wird, was die Aufenthaltsqualität steigert und unsere Stadt lebenswerter macht;
- dadurch mehr Menschen ermöglicht wird, Fahrrad zu fahren, was dazu beiträgt, Luftverschmutzung, Lärm und CO2-Emissionen zu reduzieren und die Gesundheit aller zu verbessern.