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Zaghafte Ansätze zur Ausweitung von Fahrradstraßen
Die Stadt Freising hat im Jahr 2016 die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) in Bayern beantragt. Lange Zeit hat sich dies kaum im Stadtbild niedergeschlagen.
Um als Vollmitglied aufgenommen zu werden, müssen aber entsprechende Maßnahmen vorgewiesen werden. Eine entsprechende Überprüfung stand für den 26. Oktober 2020 an.
Im Vorfeld der Bereisung durch die Prüfkommission wurden dann relativ kurzfristig einige „vorzeigbare“ Maßnahmen ergriffen.
Zwei der kurzfristig realisierten Maßnahmen waren die Markierung der Alten Poststraße in Neustift und Zur Schwabenau in Lerchenfeld als Fahrradstraße.
Alte Poststraße (Neustift)
Die Ausweisung der Alten Poststraße in Neustift als Fahrradstraße wurde bereits seit vielen Jahren immer wieder gefordert.
Da für die Zertifizierung als sog. „Fahrradfreundliche Kommune“ konkrete Maßnahmen vorgewiesen werden musste, war es dann kurz vor der Bereisung durch die Prüfkommission im Oktober 2020 plötzlich so weit.
Zwar ist bei der relativ hektischen Umsetzung zwar die unproblematische Einfahrt von Osten kommend angemessen markiert worden ….
… der Einmündungsbereich in die Landshuter Straße (und auch die Weiterführung Richtung Innenstadt) harren allerdings immer noch einer fahrradfreundlichen (und insbesondere sicheren) Umgestaltung … auch für von der General-Von-Nagel-Straße (aus der Innenstadt kommende) Radfahrer*innen, die in die Alte Poststraße einbiegen wollen.
FAHRRADZONE Zur Schwabenau (Lechenfeld)
„Zur Schwabenau“ wurde Ende 2020 kurzfristig als Fahrradzone ausgewiesen (auch wenn es sich ja im Wesentlichen um eine Straße handelt). Diese Straße stellt eine kfz-verkehrsarme Verbindung für Radfahrer*innen von der Isarstraße zur Isarbrücke dar.
Seit der StVO-Novelle von 2020 sind in Deutschland nicht nur „Fahrradstraßen“, sondern – in Analogie zu Tempo 30-Zonen – auch Fahrrad-Zonen möglich (StVO-Zeichen 244.3/4).
Dort gilt – sofern Kfz-Verkehr zugelassen ist – automatisch auch Tempo 30.
… auch wenn die Parkierung teilweise noch ausserhalb der ausgewiesenen Stellflächen erfolgt (oben).
Auch die Frage der Vorfahrtsregelung führte in der Einführungsphase teilweise zu gewissen Verunsicherungen (prinzipiell gilt weiterhin „Rechts vor Links“, vgl. Photo rechts).
Damit die in der Kulturstraße als Anlieger fahrenden Kfz nicht zum zügigen Durchfahren verleitet werden, haben auch die Radfahrer:innen keine Vorfahrt auf der Kulturstraße. Die zur Sichtbarmachung der Kreuzungen aufgebrachte rote Markierung (eigentlich ja eine sinnvolle Hervorhebung) suggeriert die aber wohl teilweise, wie anwohner:innen berichteten.
Mit etwas Verzögerung ist im Sommer 2021 dann auch die Kulturstraße in Lerchenfeld – als die dritte im Zuge der AGFK-Zertifizierung zur Ausweisung als Fahrradstraße bestimmte Straße – entsprechend gewidmet worden.
UPDATE Februar 2022
Im Vertrag mit der Stadt Freising wurde vereinbart, dass in den beiden bestehenden Fahrradstraßen „Alte Poststraße“ und „Kulturstraße“ in den nächsten Jahren Optimierungen (auch in Bezug auf das Seitenparken) erfolgen sollen.
Sofern nicht anders bei den einzelnen Bildern angegeben, Photos auf dieser Seite Andreas Kagermeier