… auch wenn die Parkierung teilweise noch ausserhalb der ausgewiesenen Stellflächen erfolgt (oben).
Auch die Frage der Vorfahrtsregelung führte in der Einführungsphase teilweise zu gewissen Verunsicherungen (prinzipiell gilt weiterhin „Rechts vor Links“, vgl. Photo rechts).
Damit die in der Kulturstraße als Anlieger fahrenden Kfz nicht zum zügigen Durchfahren verleitet werden, haben auch die Radfahrer:innen keine Vorfahrt auf der Kulturstraße. Die zur Sichtbarmachung der Kreuzungen aufgebrachte rote Markierung (eigentlich ja eine sinnvolle Hervorhebung) suggeriert die aber wohl teilweise, wie anwohner:innen berichteten.