Vorstellung der Straßen, für die nach einer Änderung der StVO die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung überprüft werden soll
Die Diskussion um die Schaffung von weniger restriktiven Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 innerorts hat erst nach der Formulierung des Begehrenstextes an Dynamik gewonnen. Insbesondere durch eine Initiative des Deutschen Städtetags im Juli 2021 ist das Thema aktuell virulent. Im Koalitionsvertrag vom Herbst 2022 wird formuliert, dass „Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“ sind, so „dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden“ können. Zwar wurde die Initiative im Herbst 2022 zwar nicht direkt im Koalitionsvertrag benannt, gleichwohl zielen die Formulierungen im Auch der Bundesverkehrsminister hat sich im Januar 2022 positiv auf die Initiative des deutschen Städtetags reagiert und erklärt, er wolle es den Kommunen erleichtern, Tempo 30 einzuführen.Sobald die entsprechende Vorgaben also verändert sind, ist die Stadt Freising vorbereitet, die neu geschaffenen Möglichkeiten auch in ihrem Wirkungsbereich entsprechend zu nutzen.
In den Vertrag konnten folgende Straßen zur Überprüfung aufgenommen werden:
Es handelt sich dabei um Straßen, die laut Mobilitätskonzept von 2019 zum Hauptnetz und Erschließungsnetz für Radfahrer:innen zählen, in denen aber aufgrund der Fahrbahnbreite keine durchgängigen eigenen Radwege geschaffen werden können. Durch die Ausweisung als Tempo 30 Straßen kann hier zumindest durch die Geschwindigkeitsreduzierung die Sicherheit für Radfahrer:innen etwas erhöht werden. Als weitere ergänzende Maßnahmen könnte sich der Radentscheid Freising auch die Markierung mit Fahrradpiktogrammen (sog. Sharrows) vorstellen.