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Neuerung in der StVO 2020: Verbot des Überholens von Fahrrädern
Unter der etwas sperrig-bürokratischen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“ ist das Zeichen Zeichen 277.1 2020 neu in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen worden.
Der Gedanke hinter diesem Verkehrszeichen ist, dass an Engstellen (insbesondere auf engen Straßen und unübersichtlichen Kurven) Radfahrer:innen oftmals gefährdet sind, wenn Kfz (ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m einhalten zu können) an unübersichtlichen Stellen noch schnell an den Radfahrer:innen vorbei ziehen.
Auch in Freising gäbe es sicherlich an einigen Stellen eine Anwendungsmöglichkeit für dieses Verkehrszeichen, um die Sicherheit für Radfahrer:innen zu verbessern.
Das Zeichen 277.1 ist 2020 neu in die StVO aufgenommen worden
Good Practise der ersten Anwendungen von Zeichen 277.1
Als eine der ersten Städte hat Stuttgart im Januar 2022 dieses Verkehrszeichen aufgestellt, das es Autos verbietet, Fahrräder und Motorräder und ähnliche „einspurige Fahrzeuge“ zu überholen.
Damit wird das bei der letzten Novellierung neu geschaffene Verkehrszeichen jetzt auch langsam praktisch umgesetzt.
Anwendungsbeispiel für das Verkehrszeichen Verbot des Überholens von Radfahrer:innen kurz vor einer Kreuzung
Quelle: Tagesschau https://www.instagram.com/p/CYyCMB-IS60/