Unter der etwas sperrig-bürokratischen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“ ist das Zeichen Zeichen 277.1 2020 neu in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen worden.
Der Gedanke hinter diesem Verkehrszeichen ist, dass an Engstellen (insbesondere auf engen Straßen und unübersichtlichen Kurven) Radfahrer:innen oftmals gefährdet sind, wenn Kfz (ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m einhalten zu können) an unübersichtlichen Stellen noch schnell an den Radfahrer:innen vorbei ziehen.
Auch in Freising gäbe es sicherlich an einigen Stellen eine Anwendungsmöglichkeit für dieses Verkehrszeichen, um die Sicherheit für Radfahrer:innen zu verbessern.