Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren, d. h. von 2022 bis 2027.
Für den Zeitraum bis dahin sind im Vertrag eine Vielzahl (2*27 bis 2027) von konkreten Umsetzungen und Planungen durch die Stadt Freising festgelegt.
Darüber hinaus wird diese bei Kreis- und Staatsstraßen auf die zuständigen Baulastträger aktiv einwirken um die Realisierung von fahrradbegleitenden Radwegen entlang dieser Straßen zu erreichen. Gleiches gilt für Eigentümer von Flächen, auf denen Lückenschlüsse realisiert werden sollten.

§1 Ziele

Grundlage für die Bedeutung der Radverkehrsinfrastruktur an den jeweiligen Straßenzügen ist das Zielnetz Radverkehr aus dem Mobilitätskonzept „nachhaltig.mobil“ der Stadt Freising, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Dieses unterteilt das Wegesystem in Freising in die Kategorien Radschnellwege, Hauptnetz, Erschließungsnetz und Innenstadtbereich. Je nach Bedeutung für den Radverkehr sind entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs zu ergreifen.

 

§2 Einzelmaßnahmen

An den für den Radverkehr gewidmeten Gemeindestraßen mit zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h sind durchgehende Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, gemeinsame Geh- und Radwege, Gehweg – Rad frei) herzustellen, die bei anstehenden Änderungen der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur und bei Neuplanungen den einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen entsprechen, zum Beispiel den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Die Stadt wird dieses Ziel auch im Zuge einer Beteiligung an Planfeststellungsverfahren mit einbringen.

Die Oberflächengestaltung wird der jeweiligen Bedeutung der Radverkehrsverbindung entsprechend ausgeführt. Dabei haben die Radwege, Radfahrstreifen und die Schutzstreifen eine durchgehende, ebene Oberfläche ohne Bordsteinkante aufweisen. Ausnahmen sind möglich, wenn diese Gestaltung bei Neu- oder Umplanungen baufachlich nicht möglich und/oder finanziell nicht verhältnismäßig ist. Das Ergebnis der baufachlichen Prüfung und der Verhältnismäßigkeit wird dem Aktionsbündnis mitgeteilt. An besonders schützenswerten Stellen soll ein unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge durch bauliche Maßnahmen erschwert werden, wobei der Winterdienst zu berücksichtigen ist.

Kann aufgrund einer besonderen örtlichen Situation weder eine Radverkehrsanlage entsprechend der Regelanforderungen aus den einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen (ERA, RASt), noch aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden, so ist ausnahmsweise eine Umsetzung mit Mindestanforderungen aus diesen Richtlinien möglich. Sofern in absoluten Ausnahmefällen für die Stadt ein abschnittsweiser Verzicht auf die Einrichtung einer Radverkehrsanlage geboten wäre, ist zuvor eine Beschlussfassung durch das entsprechend zuständige Gremium der Stadt, wie beispielsweise der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt (im Folgenden „Planungsausschuss“), herbeizuführen und eine entsprechende Interessensabwägung vorzunehmen. Weiter wird die Stadt auch bei Änderung der Gesetzeslage oder bei Änderung der Rechtsprechung eine Neubewertung der betroffenen Straßen oder Straßenabschnitte vornehmen.

Im Rahmen des Vertrags werden zwischen den Vertragspartnern Maßnahmen festgehalten, die den Radverkehr in der Stadt Freising stärken sollen. Dabei werden drei unterschiedliche Kategorien für die jeweiligen Einzelmaßnahmen definiert.

(1) Maßnahmen, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt sind

(2) Maßnahmen, die im Zeitraum bis zum Jahr 2027 weiter geplant werden

(3) Maßnahmen mit Zuständigkeiten bei anderen Behörden, Trägern o. Ä., auf die von Seiten der Stadt Freising aktiv hingewirkt wird

(4) Aktuell setzt die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung (StVO) den Kommunen sehr enge Rahmen für die Ausweisung von Tempo 30. Gleichzeitig ist eine Geschwindigkeitsreduzierung ein wichtiger Baustein für die Verbesserung der Sicherheit von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen. Es gibt daher eine Initiative des deutschen Städtetags, Tempo 30 auch außerhalb von reinen Wohngebietsstraßen zu ermöglichen.

Bei der Verhandlungen hat sich die Stadt Freising bereit erklärt, bei einer entsprechenden Änderung der StVO auf weiteren Straßen in Freising die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu Überprüfen.