An manchen Stellen queren Radwege die Kfz-Fahrbahn, so zum Beispiel in der Stadt Freising auf dem Weg nach Haindlfing
Hier ist neben der entsprechenden roten Markierung an den Querungsstellen und ggf. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auch sinnvoll, die die entsprechenden Gefahrzeichen „Radfahrer“ (138-10 StVO) mit Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzt von links und rechts“ (1000-32 StVO) dies für die Kfz entsprechend zu markieren und damit für die Radfahrer*innen sicherer zu gestalten.
Eine Musterlösung aus Hessen ist in der unten stehenden Abbildung dargestellt.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Hrsg.) (2020): Radnetz Hessen. QUALITÄTSSTANDARDS UND MUSTERLÖSUNGEN. Wiesbaden, 2. Auflage, November 2020, S.76