... ein zentraler Faktor zu Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer*innen
Die Gestaltung von Fahrradfurten an Kreuzungen stellen ein wichtiges Element für die Schaffung Bewußtsein der Kfz dar, dass mit querenden Radfahrer*innen zu rechnen ist.
Entsprechend dem niederländischen Vorbild ist auch in der Fahrradfreundlichkeit verpflichteten Kommunen in Deutschland eine flächenhafte Rot-Markierung inzwischen weit verbreitet.
So sehen markante Fahrradfurten in Erlangen aus (mit durchgängig roter Markierung auch der sich anschließenden Radwege!)
Auch in Bayreuth werden die Fahrradfurten relativ systematisch markiert.
Dabei wird die rote Einfärbung auch weitgehend für die übrigen Bereiche von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verwendet. Dadurch wird durchgängig die Widmung für Radfahrer*innen klar signalisiert.
Auch in Bamberg sind viele Kreuzungsbereiche mit entsprechend rot eingefärbten Fahrradfurten versehen.
Dort werden die sich anschließenden Radfahrstreifen dann ebenfalls durchgängig in rot markiert.
Für das indirekte Links abbiegen sind (ähnlich wie in Kopenhagen oder den Niederlanden) entsprechende Aufstellbereiche abmarkiert.
Idealtypische Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer*innen
Klar markierte Querungen von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen erhöhen die Sicherheit. Abbiegegeschwindigkeit für Kfz durch kleinen Abbiegeradius (2) reduziert. Leichter Versatz der Querungen (1) führt dazu, dass der „blinder Winkel“ reduziert wird. Abbiegende Kfz (3) können querende nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen vor sich sehen
Niveaugleiche Führung von Rad- und Fußwegen an Einmündungen von Nebenstraßen erhöht die Sicherheit. Gleichzeitig werden durch die Aufplasterung abbiegende Kfz zu niedrigen Geschwindigkeiten angehalten.
An manchen Stellen queren Radwege die Kfz-Fahrbahn, so zum Beispiel in der Stadt Freising auf dem Weg nach Haindlfing
Hier ist neben der entsprechenden roten Markierung an den Querungsstellen und ggf. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auch sinnvoll, die die entsprechenden Gefahrzeichen „Radfahrer“ (138-10 StVO) mit Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzt von links und rechts“ (1000-32 StVO) dies für die Kfz entsprechend zu markieren und damit für die Radfahrer*innen sicherer zu gestalten.
Eine Musterlösung aus Hessen ist in der unten stehenden Abbildung dargestellt.
Auch die eindeutige Bevorrechtigung von Radfahrer*innen auf separat geführten Fahrradwegen außerhalb geschlossener Ortschaften ist Standard von Good Practise.