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nach Haindlfing von Untergartelshausen ... einseitiger Straßenbegleitender Fuß-/Radweg mit abruptem Ende
nachdem von Freising-Nord/Eichenfeldsiedlung die Strecke zunächst nach Untergartelshausen geführt hat, geht es von dort aus weiter Richtung Haindlfing.
Der erste Abschnitt des Weges wird (in Richtung Haindlfing auf der rechten Seite) als straßenbegleitender separater Fuß-/Radweg geführt. Auch wenn ein beidseitiger Weg sicherlich angenehmer für Radfahrer wäre, zählt dieser Wunsch sicherlich zu denjenigen, deren Erfüllung erst dann ansteht, wenn andere dringendere Problemstellen beseitigt sind.

Der Einstieg in den Fuß-Radweg am Ortsende von Untergartelshausen ist barrierefrei und klar identifizierbar.

Auch in Gegenrichtung aus Haindlfing kommend wird die Ortsdruchfahrt von Untergartelshausen (parallel zur Hauptstraße auf einer Ortserschließungsspange) klar signalisiert.

Warum dann allerdings bei der Querung einer Erschließungsstraße keine Vorfahrt für Radfahrer*innen besteht erschließt sich nicht so ganz.
Die Kfz müssen ja sowieso bei der Einmündung in die Hauptstraße warten. Bevorrechtigung für Radfahrer*innen erschiene hier möglich.

… ob es allerdings die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung am Ortsausgang von Untergartelshausen braucht, sei dahin gestellt …

… 800 m an der Raddarstation weiter kreuzt der Fahrradweg die Kfz-Fahrbahn (siehe weiter unten) und dort wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung dann gleich wieder notwendig.
Weiter geht es relativ entspannt über die Hochfläche auf dem straßenbegleitenden Fuß-/Radweg Richtung Radarstation (und Abzweigung nach Itzling)



An der Bushaltestelle „Itzling (FS)“ zweigt die Straße nach Itzling rechts ab. Gleichzeitig endet der Fuß-/Radweg auf der (stadtauswärts) linken Seite. Die Fahrradfaher*innen müssen Richtung Haindlfing die Kfz-Straße queren.
Erst hinter der Querungsstelle wird die Geschwindigkeit reduziert, zunächst auf 80 und dann auf 60 km/h. Diese Limitierung erfolgt wegen der engen und kurvigen Abfahrt nach Haindlfing hinunter.
Zur Verbesserung der Sicherheit für die querenden Radfahrer*innen wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung bereits vor der Querungsstelle notwendig. Dies würde auch die Sicherheit an der Bushaltestelle verbessern, die vom Radentscheid im gesamten Stadtgebiet für den Radverkehr gefordert wird.
Darüber hinaus sollte die Querung optisch entsprechend mit einer roten Fahrbahnmarkierung hervor gehoben werden.
Darüber hinaus wäre es neben der entsprechenden roten Markierung an der Querungsstelle auch notwendig, diese mit dem entsprechenden Gefahrzeichen „Radfahrer“ (138-10 StVO) mit Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzt von links und rechts“ (1000-32 StVO) dies für die Kfz entsprechend zu markieren und damit für die Radfahrer*innen sicherer zu gestalten.


Schemaskizze einer Musterlösung für die Querung einer Kfz-Straße bei Wechsel der Seiten eines straßenbegleitenden Radweges wie an der Radarstation auf demWeg nach Haindlfing.
Weiter geht es vorbei an der Radarstation auf der (stadtauswärts) rechten Seite.
Auch an der Querung der Zufahrt zu dieser wäre eine entsprechende farbige Markierung der Fahrradfurt wohl sinnvoll.



Kurz vor der Abfahrt nach Haindlfing auf dem separat geführten Weg endet dann allerdings die legale Weiterfahrmöglichkeit für Radfahrer*innen abrupt und ohne Vorankündigung (Photo links).
… damit heißt es für ortsunkundige Radfahrer*innen, die auf legalem Weg nach Haindlfing fahren wollen also wieder zurück und an der Radarstation (ungesichert) die Straße überqueren und sich auf der engen und kurvigen Hauptstraße in die Unsicherheit des Mischverkehrs mit den Kfz begeben.
Diese nicht zufrieden stellende Situation sollte beseitigt werden, wenn es nach den Anliegen des Radentscheids geht.
Unterstützen auch Sie den Radentscheid mit Ihrer Unterschrift.