Geschützte Fahrradstreifen / Protected Bike-Lanes

... überall dort, wo kein selbstständig geführter Radweg möglich ist, aber die Fahrbahnbreite eine Abmarkierung von Fahrradstreifen erlaubt

Sicherheit und Fahrkomfort für zügiges Vorankommen auf dem Fahrrad

Geschützter Fahrradstreifen in Berlin (Animation)
Quelle: https://www.adfc.de/pressemitteilung/adfc-erklaert-protected-bike-lanes

„Protected Bike Lanes“oder „Geschützte Radfahrstreifen“ bedeuten, dass für Radfahrer*innen auf der Fahrbahn eine Radspur abmarkiert ist. Damit die Radspur auch von den Kfz respektiert wird und die Sicherheit der Radfahrer*innen erhöht wird, sind „geschützte“ Radfahrstreifen durch physische Barrieren von der Fahrbahn getrennt. Dadurch wird ein Überfahren durch Kfz verhindert. 

Damit allerdings auch Überholvorgänge zwischen den Radfahrer*innen möglich ist, muss die Breite von geschützten Radfahrstreifen auch ein Überholen erlauben.

Der Radentscheid Freising fordert daher eine Mindestbreite von 2,30 m.

Zum Positionspapier des ADFC zur Gestaltung von geschützten Radfahrstreifen

Je nach Gegebenheiten können die Schutzelemente als Baken, Blumenkästen oder auch als sog. Armadillos, niedrige in der Straße eingelassene Trennelemente, ausgestaltet werden. Armadillos werden inzwischen auch für geschützte Radfahrstreifen in Berlin präferiert.

Für die farbliche Gestaltung setzt sich in Deutschland – in Anlehnung an das Vorbild der Niederlande – inzwischen mehr und mehr eine durchgängige Rotfärbung der Fahrradwege durch.

Geschützte Radfahrstreifen werden auch im Mobilitätskonzept vn Freising von 2019 (S. 255) bereits als Option für hochwertige und sichere Radfahrinfrastruktur erwähnt.

Also: ran an die Umsetzung !

Nicht erst ewig planen, sondern handeln sollte das Gebot der Stunde sein.

Geschützte Radfahrstreifen werden auch im Mobilitätskonzept vn Freising als Option bereits erwähnt
Quelle: Mobilitätskonzept Stadt Freising. Freising 2019, S. 255