Sogenannte „Geschützte Kreisverkehre“ übertragen das Prinzip von geschützten Kreuzungen auf Kreisverkehre.
Dabei wird gleichzeitig die Durchgängigkeit der Befahrung von Kreisverkehren für Radfahrer*innen als zentrales Gestaltungsprinzip verfolgt.
Die Führung erfolgt so, dass der einfahrende Kfz-Verkehr Fußgänger*innen und Rdfahrer*innen genauso Vorfahrt gewährt wie den im Kreisverkehr befindlichen Kfz (= Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer*innen).
Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr (4) wird durch den leichten Versatz wie an Kreuzungen gewährleistet, dass Radfahrer*innen (2) und Fußgänger*innen gut wahrgenommen werden können und deren Vorfahrt (analog zu den Kfz im Kreisverkehr) ebenfalls klar signalisiert wird.
Enge Radien für die den Kreisverkehr verlassenden Kfz (3) induzieren eine niedrige Ausfahrgeschwindigkeit aus diesem und erhöhen damit die Sicherheit für die Nichtmotorisierten, dem Kreisverkehr folgenden Verkehrsteilnehmer*innen.