Die 2019 bereits ausgewiesenen „unechten Einbahnstraßen“ sind auf der nebenstehenden Karte im Mobilitätskonzept Stadt Freising 2019 in Anhang 6 in GRÜN dargestellt worden.
Bei der Darstellung wird allerdings deutlich, dass in einem erheblichen Teil Einbahnstraßen auch dadurch formal für Radfahrer*innen in Gegenrichtung durchlässig gemacht werden, dass Radfahrer*innen den Fußweg in Gegenrichtung mit benutzen dürfen (Beispiel aus der Alois Steinecker-Straße siehe unten). Diese Einbahnstraßen sind auf der Karte in BLAU oder GELB dargestellt. Solche Lösungen können auch fast als „Augenwischerei“ bezeichnet werden, da sie keine sichere und komfortable Durchlässigkeit bedeuten.
Auf der Karte dominieren aber nach wie vor die ROT markierten Einbahnstraßen, die noch der Öffnung für Radfahrer*innen in Gegenrichtung harren.
In 2020 sind allerdings einige der hier noch rot dargestellten Einbahnstraßen (z. B. Gartenstraßen) bereits in Gegenrichtung für Radfahrer*innen geöffnet worden.
Allerdings könnten auch hier die Einfahrtsbereiche am Ende der Einbahnstraßen noch etwas klarer markiert werden, so dass Kfz beim Verlassen der Einbahnstraße nochmals klar gemacht wird, dass Fahrradfahrer*innen in Gegenrichtung einbiegen können.
Auch die Markierung von Radstreifen in Gegenrichtung kann dazu beitragen, die Sicherheit für in Gegenrichtung fahrende Radfahrer*innen zu erhöhen, dass für Kfz signalisiert wird, dass eine Befahrung in Gegenrichtung für Radfahrer*innen möglich ist.