Unechte Einbahnstraßen

Unter sog. „Unechten Einbahnstraßen“ werden Einbahnstraßen verstanden, die für Radfahrer*innen auch in Gegenrichtung befahrbar sind.

Als positiv zu werten ist, dass in der Stadt Freising bereits eine Reihe von Straßen auf diesem Weg für Radfahrer*innen in Gegenrichtung geöffnet worden sind.

Damit für Kfz deutlich gemacht wird, dass mit Radfahrer*innen als Gegenverkehr zu rechnen ist, wird sinnvollerweise das blaue Einbahnstraßenschild (StVO Zeichen 220) – wie auf dem nebenstehenden Photo aus Neustift – mit dem Zusatzzeichen 1000-33
„Radfahrer im Gegenverkehr“ gekennzeichnet.

Ziel von „unechten Einbahnstraßen“ ist es,, die Durchlässigkeit des Straßennetzes für Radfahrer*innen zu erhöhen. Dadurch können Umwege für Radfahrer*innen vermieden werden.

 

Unechte Einbahnstraße
Photo Andreas Kagermeier

Am Ende der Einbahnstrasse (sowie an allen querenden Einmündungen) wird das StVO Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ ergänzt durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“.

Alternativ wird teilweise auch die Beschilderung der Ausfahrt mit dem Zeichen 260
„Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ vorgenommen und damit Radfahrer*innen die Einfahrt erlaubt.

Unechte Einbahnstraße Ausfahrt
Photo Andreas Kagermeier

Die 2019 bereits ausgewiesenen „unechten Einbahnstraßen“ sind auf der nebenstehenden Karte im Mobilitätskonzept Stadt Freising 2019 in Anhang 6 in GRÜN dargestellt worden.

Bei der Darstellung wird allerdings deutlich, dass in einem erheblichen Teil Einbahnstraßen auch dadurch formal für Radfahrer*innen in Gegenrichtung durchlässig gemacht werden, dass Radfahrer*innen den Fußweg in Gegenrichtung mit benutzen dürfen (Beispiel aus der Alois Steinecker-Straße siehe unten). Diese Einbahnstraßen sind auf der Karte in BLAU oder GELB dargestellt. Solche Lösungen können auch fast als „Augenwischerei“ bezeichnet werden, da sie keine sichere und komfortable Durchlässigkeit bedeuten.

Auf der Karte dominieren aber nach wie vor die ROT markierten Einbahnstraßen, die noch der Öffnung für Radfahrer*innen in Gegenrichtung harren.

In 2020 sind allerdings einige der hier noch rot dargestellten Einbahnstraßen (z. B. Gartenstraßen) bereits in Gegenrichtung für Radfahrer*innen geöffnet worden.

Allerdings könnten auch hier die Einfahrtsbereiche am Ende der Einbahnstraßen noch etwas klarer markiert werden, so dass Kfz beim Verlassen der Einbahnstraße nochmals klar gemacht wird, dass Fahrradfahrer*innen in Gegenrichtung einbiegen können.

Auch die Markierung von Radstreifen in Gegenrichtung kann dazu beitragen, die Sicherheit für in Gegenrichtung fahrende Radfahrer*innen zu erhöhen, dass für Kfz signalisiert wird, dass eine Befahrung in Gegenrichtung für Radfahrer*innen möglich ist.

Quelle: Mobilitätskonzept Stadt Freising. Freising 2019, Anhang 6 / URL:https://www.freising.de/media/user_upload/61_Stadtplanung_Umwelt/6110_pdf-Files/Mobilitaet-und-Verkehrswende/Mobilitaetskonzept/mobilitaetskonzept-freising-stadt.pdf

Positivbeispiel Gartenstrße

Unechte Einbahnstrasse Gartenstrasse Einfahrt
Photo Andreas Kagermeier
Unechte Einbahnstraße Gartenstraße
Photo Andreas Kagermeier
Unechte Einbahnstraße Gartenstraße Einfahrt Gegenrichtung
Photo Andreas Kagermeier

… und es bewegt sich doch etwas.

Seit der Bestandsaufnahme für das Mobilitätskonzept ist neu die Gartenstraße für Radfahrer*innen in Gegenrichtung geöffnet worden.

Dabei wurde auch das seit 2017 hierfür gültige korrekte StVO-Zeichen 1000-32 verwendet worden.

Auch die Einfahrt aus der Johannis-/Saarstraße ist als Furt für die entgegenkommenden Kfz deutlich markiert und stellt einSicherheitsmerkmal für Radfaher*innen dar
(auch wenn der Winterdienst manchmal doch etwas zu wünschen übrig lässt).

... und immer noch viele Desiderate

Fußweg Mitbenutzung

So wie in der Alois-Steinecker sind formal einige Einbahnstraßen für Radfahrer*innen geöffnet.

Im Gegensatz zu einer Führung von Radfahrer*innen in Gegenrichtung auf der Fahrbahn kann dies allerdings nur als eine kaum zu akzeptierende Notlösung angesprochen werden.

Einerseits werden hier wieder die altbekannten Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen hervor gerufen.

Andererseits ist durch oftmals im Kreuzungsbereich nicht voll abgesenkte Bordsteine die Befahrbarkeit alles andere als komfortabel.

Daher fordert der Radentscheid entsprechende Lösungen auf der Fahrbahn, wo immer das möglich ist.

  

 

Optimierungsmöglichkeit für die Einfahrt in Gegenrichtung zum Kfz-Verkehr

So kann idealtypisch die Einfahrt für Radfahrer*innen bei der Einfahrt in eine Unechte Einbahnstraße in Gegenrichtung zum Kfz-Verkehr gestaltet werden.

Durch einen Fahrbahnteiler wird eine Einfahrtschleuse geschaffen.

Aus der Unechten Einbahnstraße ausfahrende Kfz werden (insbsondere beim Linksabbiegen) erinnert, dass eben Radfahrer*innen in Gegenrichtung entgegen kommen können.

Solche Einfahrtsweichen erhöhen damit die Sicherheit für Radfahrer*innen, wie sie vom Radentscheid gefordert werden.

Bei manchen Öffnungen von Einbahnstraßen in Freising wäre eine solche Schleuse wohl realisierbar und sollte umgesetzt werden.

Einfahrt Unechte Einbahnstraße in Gegenrichtung zum Kfz-Verkehr
Photo Andreas Kagermeier