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Inkonsistente Beschilderung in der Landshuter Straße
Die Landshuter Straße (äußerere Teil ab dem Landratsamt) beginnt ganz harmlos, zeichnet sich dann aber durch ein Wirrwarr von unterschiedlichen Beschilderungen aus.
Wir fordern die Stadt Freising auf, hier eine einheitliche Ausschilderung zu installieren.
Ab der Kreuzung am Landratsamt wurde der ursprüngliche getrennte Rad- und Fußweg (StVO Zeichen 241) aufgrund der unzureichenden Breite zurück gestuft zu einem Fußweg (Zeichen 239).
Gleichzeitig wurde das Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht.
Diese Beschilderung bedeutet, dass Radfahrer:innen regulär auf der Fahrbahn fahren.
Nur wenn sich Radfahrer:innen auf der Fahrbahn unsicher fühlen, dann können sie ausnahmsweise auch den Gehweg benutzen.
ALTE BESCHILDERUNG
aufgehoben, da nicht mehr Regelkonform
Allerdings wurde das Pflaster, das den früheren Radweg vom Gehweg trennt nicht entfernt.
Also schon etwas irritierend, aber aus Kostengründen nachvollziehbar.
Radfahrer sind auf Gehwegen (oder Fußgängerzonen) mit dem Zusatzzeichen nur „zu Gast“.
Sie müssen stets auf Fußgänger Rücksicht nehmen, dürfen diese weder gefährden noch behindern und müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten (vgl. www.stvo2go.de).
In Situationen, in denen der Gehweg zu eng ist oder Fußgänger den Weg blockieren, müssen Radfahrer absteigen und das Fahrrad schieben.
Gleichzeitig dürfen Radfahrer:innen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
soweit ... eigentlich alles klar: Radfahrer:innen auf der Fahrbahn und nur wenn sie sich unsicher fühlen, als "Gast" und in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg
Einige Meter weiter wird die anfangs angebrachte Beschilderung wiederholt.
Erscheint durchaus sinnvoll, weil ja optisch durch die unterschiedliche Pflasterung suggeriert wird, es würde sich um einen getrennten Geh- und Radweg handeln.
Für die Eindeutigkeit wäre es sicherlich hilfreich, wenn in diesem Bereich auf der Fahrbahn Fahrrad-Piktogramme aufgebracht worden wären (die auch den Kfz-Fahrer:innen signalisieren, dass auf der Fahrbahn mit Radfahrer:innen zu rechnen ist).
... dann aber die Überraschung
… wieder ein paar Meter weiter dann aber plötzlich eine ganz andere Beschilderung, nämlich (auch wenn optisch nach wie vor zwei Spuren suggeriert werden) das StVO Zeichen 240: Gemeinsamer Fuß- und Radweg.
Dieses Zeichen kann verwendet werden, wenn die Breite nicht ausreicht für einen getrennten Rad- und Fußweg, aber so groß ist, dass – in Abhängigkeit von der Zahl der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen – eine Benutzung durch beide Verkehrsteilnehmer:innen gestattet werden kann.
Auch hier gilt, dass Radfahrer:innen Rücksicht auf Füßgänger:innen nehmen müssen und beim Begegnen und Überholen sich an die Schrittgeschwindigkeit anpassen müssen.
ALLERDINGS bedeutet Zeichen 240 auch: Benutzungspflicht !!!
Radfahrer:innen müssen also hier eigentlich sofort die Fahrbahn verlassen und auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg wechseln.
… dumm nur, dass hier an der Stelle ein Bordstein ist ….
Was hinter der plötzlich geltenden Benutzungsplicht steck, wird ein paar Meter weiter deutlich.
… auch wenn baulich der ursprüngliche Radweg weiterhin gepflastert ist, führt eine Einfädelspur die Radfahrer:innen jetzt wieder auf die Fahrbahn (von der sie ja ursprünglich kommen).
Dieses zurück auf die Fahrbahn führen erklärt sich daraus, dass an der kürzlich eingerichteten Ampel ein „Aufgeweiteter RadAufstellStreifen“ (ARAS) markiert wurde, der das Linksabbiegen in die Alte Poststraße erleichtern soll.
Will man an der Ampel aber geradeaus weiter fahren, wird es gänzlich verwirrend.
PIKTOGRAMME signalisieren, dass Radfahrer:innen auf der Fahrbahn weiterfahren.
Gleichzeitig folgt einige Meter weiter im Bereich der Moosachbrücke wieder das StVO Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg), der die Benutzungspflicht durch Radfahrer:innen bedeutet.
An der Einmündung zum Marzlinger Fußweg und zur Bahnüberführung Richtung Parkstraße hört dieser gemeinsame Fuß und Radweg aber wieder sawng- und klanglos auf.
Geradeaus weiterfahrenden Radfahrer:innen werden ohne entsprechende Signalisierung wieder auf die Fahrbahn verwiesen.
