Pressegespräch zu umstrittenen Kernforderungen des Radentscheids

Grundmaße für die Verkehrsräume und lichten Räume des Radverkehrs

Grundmaße für die Verkehrsräume und lichten Räume des Radverkehrs (Klammerwerte bei beengten Verhältnissen)
Quelle: FGSV: RAST 2006, Abschnitt 4.6)


In einem Pressegespräch stellen die Vertreter:innen des Radentscheids Freising ihre Position zu im Stadtrat umstrittenen Positionen klar

Bei der Stadtratssitzung am 11. Oktober 2021 (vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung) hatten einige Stadträte angezweifelt, ob die die Ziele des Radentscheids rechtmäßig seien.

Dabei wurde insbesondere das im Begehrenstext – wie auch bei einer Vielzahl anderer Radentscheide (vgl. z. B. Radentscheid Nürnberg) – formulierte Ziel, dass Fahrradwege 2,30 m breit sein sollen, angezweifelt.

Das
Ziel 1: Qualität von Radwegen
des Begehrenstextes lautet:
An für den Radverkehr gewidmeten Gemeindestraßen mit hohem Kfz-Aufkommen oder zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h gibt es baulich geschützte Radwege. Diese haben eine nutzbare Mindestbreite von 2,30 m pro Fahrtrichtung, zzgl. seitlicher Sicherheitsabstände, sowie eine durchgehend ebene und eingefärbte Oberfläche ohne Bordsteinkanten und sind baulich so gestaltet, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kfz unterbleibt.“

Bei dem Pressegespräch wurde klar heraus gestellt, dass eine Breite von 2,30 m für Radwege (im Einrichtungsverkehr) für ein gefahrenfreies Überholen von langsamer fahrendenden Radler:innen mit Anhänger oder Lastenfahrrad auch im zentralen Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), der sog. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) das Grundmaß darstellt.

Da auch in Freising zunehmend Radler:innen mit (Kinder-) Anhängern unterwegs sind, die Stadt Freising sogar ein eigenes Lastenradprogramm eingerichtet hat und in Kürze auch Verleih-Lastenräder angeboten werden sollen, fordert der Radentscheid moderne Radwege, die den Anforderungen an die Sicherheit für Radfahrende der nächsten 10-15 Jahre bei zu erwartendem zunehmendem Radverkehr und einem höheren Anteil von breiteren Fahrrädern standhalten.

Sollte aufgrund der Querschnitte, auch ggf. unter Einbeziehung aktueller Parkstreifen oder der Platzbedürfnisse von Buslinien die Schaffung von RAST-konformen Radwegen nicht möglich sein, greift die zweite Option des Ziel 1: die Ausweisung von Tempo 30-Routen auf den Haupt-, Erschließungs- und Innenstadt-Routen für den Radverkehr, die 2019 im Mobilitätskonzept Freising ausgewiesen worden sind.

Auch wenn aktuell die Ausweisung von Tempo 30 durch die Kommunen relativ restriktiv gehandhabt wird, ist absehbar, dass sich die Vorgaben in dieser Legislaturperiode ändern dürften.

Im Sommer dieses Jahres hat der Deutsche Städtetag (ein Zusammenschluss von vielen größeren Städten in Deutschland) die Initiative:
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ gestartet. In dieser wird gefordert, dass Kommunen das Recht eingeräumt werden soll, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für angemessen halten.
Niedrigere Geschwindigkeiten in Städten tragen dabei erwiesenermaßen auch zu einer Reduzierung der Schwere von Unfällen von Kfz mit Fußgänger:innen und Radfahrer:innen und damit einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit für die besonders vulnerablen Teilnehmer:innen im Verkehr bei. 

Eltern, die mit ihren Kindern radelnd unterwegs sind und Schüler:innen auf dem Fahrrad profitieren dabei insbesondere von einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Quintessenz des Radentscheids:
Das Kern-Radwegenetz ist im Mobilitätskonzept der Stadt Freising vor 3 Jahren beschlossen worden. Unsere Ziele 1 und 2 regeln nun eine adäquate Umsetzung, in der die Menschen mit ihrem Schutzgut „Sicher­heit“ endlich einmal ohne faule Kompromisse zum Zug kommen.

Ziel der Vertreter:innen und Aktiven des Radentscheids ist ein sog. öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt, in dem nicht nur Ziele festgelegt, sondern konkrete Maßnahmen vereinbart werden. Beispiel hierfür ist z. B. die Stadt Augsburg.

Es geht dem Radentscheid um die Zukunftsfähig­keit der Mobilität in unserer Stadt.
Und dafür müssen wir jetzt entscheidende Schritte gehen!

Die beispielhafte Fahrradinfrastruktur niederländischer Städte oder Kopenhagens wurde auch nicht über Nacht erreicht, aber wir müssen jetzt die Weichen stellen und die notwen­digen Maßnahmen beschließen.

Eine erste Verhandlungsrunde von Vertreter:innen des Radentscheids mit Vertretern der Stadtverwaltung wird am 10. November 2021 stattfinden.