Der Radentscheid ist eine überparteiliches Initiative.
Entsprechend den Vorgaben für kommunal Bürgerbegehren in der bayerischen Gemeindeordnung werden solche Aktionsbündnisse nach außen formaljuristisch von drei Vertreter:inne und drei stellvertretenden Vertreter:innen repräsentiert.
Vertreter*innen
Theresia Endriß
Emilia Kirner
Dr. Jürgen Maguhn
stellvertretende Vertreter*innen
1. Prof. Dr. Karl Auerswald
Professor an der Technischen Universität in Weihenstephan
2. Hartmut Binner
3. Klara Wrusch
Die Vertreter*innen werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrags berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Tag vor der Durchführung des Bürgerentscheids gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile. Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden nur für die Durchführung des Bürgerbegehrens entsprechend Art. 18a BayGO verwendet und vernichtet, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden. Die angegebenen Daten müssen entsprechend Art. 18(5) für das Verfahren des Bürgerbegehrens erhoben werden, um das Stimmrecht der Unterzeichnenden nachzuweisen.
Das Team
Gleichzeitig besteht das Aktionsbündnis Radentscheid Freising aus einem Kreis von Personen, die teilweise aus den unterstützenden Gruppierungen kommen und die Idee für ein fahrradfreundliches Freising aktiv voran treiben.
Einige Aktive des Teams „Radentscheid Freising“ bei der Vorstellung der Neuauflage des Flyers im Juli 2020
Photo: Radentscheid Freising