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Fußgängerzone Freising: "Radfahrende zu Gast"
Photo: Andreas Kagermeier
In der Freisinger Fußgängerzone sind Radfahrer:innen mit dem Schild „Radfahrer frei“ zugelassen
(außer während dem Wochenmarkt und Veranstaltungen).
Radfahrer:innen sind dort nur „zu Gast“ bei den Fußgänger:innen
Fußgänger:innen haben absolute Priorität; ihnen ist immer Vorrang zu gewähren (diese müssen auch nicht vorrangig auf Radfahrer:innen achten).
Dabei gilt auch, dass Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist (auch mit Pedelecs kann man langsam fahren).
Das FREIKLINGELN des Wegs ist verboten!
Rücksichtnahme und Respekt im Miteinander sollten selbstverständlich sein.
E-Scooter sind in der Fußgängerzone übrigens nicht zugelassen, selbst wenn das Schild „Radfahrer frei“ dort steht!
Die Stadt Freising hat im Sommer 2026 eine Broschüre zum Miteinander in der Innenstadt veröffentlicht, in der die „Spielregeln“ für (fast) alle Verkehrsteilnehmer:innen erläutert werden. Leider fehlen darin Aussagen zu E-Scootern.
Wir appellieren an alle Radfahrer:innen in freigegebenen Fußgängerbereichen besonders langsam und vorsichtig unterwegs zu sein und den Vorrang der Fußgänger:innen zu beachten
(bei höherem Fußgänger:innen-Aufkommen auch mal freiwillig abzusteigen)
… umgekehrt erwarten wir ja auch, dass der Vorrang von Radfahrer:innen z. B. in Fahrradstraßen und -zonen von den Kfz beachtet wird.
